AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Objekt-Angebote des Immobilientreuhänder Mag. Helmut Jahn, im folgenden Jahn-Real genannt sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen der über Objekte Verfügungsberechtigten beruhen, wird ebenso keine Gewähr geleistet wie für Ausmaß, Eignung und Beschaffenheit der Objekte, von denen sich der Anbotsempfänger persönlich überzeugt.

2. Teilt ein Anbotsempfänger nicht binnen 14 Tagen mit, ein angebotenes Objekt sei ihm bereits als verkäuflich oder vermietbar bekannt, so anerkennt er die Namhaftmachung durch Jahn-Real.

3. Provisionspflicht entsteht durch Namhaftmachung und wird mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Anbotsempfänger und dem über das Objekt Verfügungsberechtigten wirksam. Nachträgliche Vertragsauflösung oder -abänderung berührt die Provisionspflicht nicht. Der volle Provisionsanspruch steht auch zu, wenn ein Vertrag zu vom Angebot abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von Jahn-Real nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen oder in zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere Folgeverträge erweitert oder ergänzt wird.

4. Jede Bekanntgabe der von Jahn-Real angebotenen Objekte oder namhaft gemachten Interessenten durch den Anbotsempfänger an Dritte bedarf vorheriger Zustimmung von Jahn-Real. Wird ein Vertrag über ein von Jahn-Real angebotenes Objekt nicht mit dem Anbotsempfänger, sondern mit einem Dritten, dem es der Anbotsempfänger bekannt- oder weitergegeben hat, abgeschlossen, so haftet der Anbotsempfänger für die Jahn-Real hiedurch entgangene Vermittlungsprovision.

5. Alleinaufträge für Objektvermietung/-verkauf müssen befristet sein; sie verlängern sich jedoch stillschweigend um jeweils einen Monat auf maximal sechs Monate, wenn sie nicht binnen 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden. Wird ein Alleinauftrag erteilt, dann sind alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten an Jahn-Real zu verweisen; versäumt dies der Auftraggeber, so haftet er für die Gesamtprovision. Ein Anspruch auf die Gesamtprovision entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen Grund verweigert.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Jahn-Real prompt vom Abschluss eines Vertrages samt dem wesentlichen Vertragsinhalt, insbesondere Höhe des Kaufpreises bzw. Mietzins sowie Ablösezahlungen, zu informieren. Über Aufforderung hat der Auftraggeber Jahn-Real eine entsprechende Kopie der Vertragsurkunde zur Verfügung zu stellen.

7. Aufträge für Immobilien-Beratungsleistungen werden von uns ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Jahn-Real bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, die Fristen und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Jahn-Real sind freibleibend und unverbindlich.

8. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Jahn-Real gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Jahn-Real zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen.

9. Der Auftraggeber wird Jahn-Real unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

10. Die Datenbank auf unserer Website stellt Informationen aus eigenen Quellen zur Verfügung. Die entsprechenden Urheber- und sonstigen Schutzrechte liegen daher gemäß den inländischen und EU-rechtlichen Vorschriften bei Jahn-Real. Es kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Irrtümer werden vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Daten einschließlich Nutzung oder Einspeisung in Online-Dienste, Datenbanken oder Websites durch unberechtigte Dritte ist untersagt und wird im Falle des Zuwiderhandelns von Jahn-Real gerichtlich verfolgt. Der Download oder der Ausdruck ist jedoch zum persönlichen Gebrauch gestattet.

11. Fakturierte Provisionen oder Honorare sind vom Rechnungsempfänger – wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – prompt nach Rechnungserhalt an Jahn-Real zu bezahlen. Jahn-Real ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 12 % p.a., berechnet ab dem Tage der Rechnungslegung, in Rechnung zu stellen.

12. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klagenfurt.

13. Datenschutz ist uns wichtig! Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung unter: www.jahnreal.at/datenschutz

AGB.pdf